Was ist der Mittagessensausschuss?

Auszug aus dem Schulgesetz:

SchulG Berlin – § 78 Verfahrensgrundsätze, Ausschüsse

(2) Die Schulkonferenz kann zur Beratung und Entscheidung einzelner Aufgaben, insbesondere zur Vermittlung bei Erziehungskonflikten, Ausschüsse bilden.

Wird an einer Schule ein Mittagessen angeboten oder ein solches Angebot geplant, so bildet die Schulkonferenz der Schule einen Mittagessensausschuss.

Der Ausschuss dient insbesondere

  1. der Unterstützung der Schulkonferenz bei der Stellungnahme zu der Auswahl des Essensanbieters,
  2. der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle des Mittagessens,
  3. dem Informationsaustausch mit der für die Kontrolle des Mittagessens zuständigen Stelle im Bezirk.

Über die Zahl der Mitglieder und die Zusammensetzung der Ausschüsse entscheidet die Schulkonferenz; dabei soll jede in der Schulkonferenz vertretene Gruppe angemessen vertreten sein.

Dem Mittagessensausschuss soll eine Vertreterin oder ein Vertreter der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule oder von Trägern der freien Jugendhilfe, die in Kooperation mit der Schule Leistungen der ergänzenden Förderung und Betreuung im Sinne von § 19 Absatz 6 erbringen, angehören.

Der Essensanbieter der Schule sollte auf Wunsch des Mittagessensausschusses als Gast an den Sitzungen teilnehmen.

Mitglieder:

Elternvertreter: Tamara Wolf, Kekanka Gaiser

Vertreter der eFöB: Melanie Dietz-Bläsing (koordinierende Erzieherin), Nancy Wolf (stellvertretende koordinierende Erzieherin)

Schulleitung: Sven Gehrmann (Schulleiter)

Schülervertreter: Gibt es leider bisher nicht…

Kontakt Mittagessensausschuss:
E-Mail:

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